Grundsätzlich erfolgt die Eingruppierung nach dem Entgeltrahmen-Tarifvertrags (ERA-TV) auf Grundlage der Anforderungen, die an die zu erledigende Arbeitsaufgabe gestellt werden. D. h., die Eingruppierung, und damit die Bezahlung, hängt von der Arbeit ab, die man ausübt, und nicht unbedingt von der vorhandenen Qualifikation (Studienabschluss, Techniker, Meister etc.). Es folgen die Entgeltgruppen Beschreibungen der verschiedenen Tarifgebiete.
Die Arbeitsaufgabe wird nach §6 des Entgeltrahmen-Tarifvertrages (ERA-TV) nach den folgenden Merkmalen bewertet
Entgeltgruppe | Gesamtpunktzahl |
1 | 6 |
2 | 7 - 8 |
3 | 9 - 11 |
4 | 12 - 14 |
5 | 15 - 18 |
6 | 19 - 22 |
7 | 23 - 26 |
8 | 27 - 30 |
9 | 31 - 34 |
10 | 35 - 38 |
11 | 39 - 42 |
12 | 43 - 46 |
13 | 47 - 50 |
14 | 51 - 54 |
15 | 55 - 58 |
16 | 59 - 63 |
17 | 64 - 96 |
Es folgen die Punktewerte in den einzelnen Kategorien.
Die Kategorie Wissen und Können teilt sich ein zwei Bereiche auf: Anlernen und Ausbildung / Erfahrung. Bei Arbeitsanforderungen, die eine Ausbildung voraussetzen, wird auch notwendige Berufserfahrung berücksichtigt.
Punkte werden nach folgendem Schema vergeben:
Punkte | Beschreibung |
3 | Kenntnisse, körperliches Können bzw. Fertigkeiten, die eine einmalige Arbeitsunterweisung und kurze Übung erfordern. |
4 | Kenntnisse, körperliches Können bzw. Fertigkeiten, die eine Arbeitsunterweisung und längere Übung erfordern. |
5 | Kenntnisse, körperliches Können bzw. Fertigkeiten, die eine Arbeitsunterweisung und Übung über mehrere Wochen erfordern. |
7 | Kenntnisse, körperliches Können bzw. Fertigkeiten, die ein systematisches Anlernen über einen Zeitraum der vorhergehenden Stufe hinaus erfordern, wobei das Anlernen auch die Vermittlung theoretischer Kenntnisse umfassen kann. |
9 | Kenntnisse, körperliches Können bzw. Fertigkeiten, die ein umfangreiches systematisches Anlernen über ein halbes Jahr hinaus erfordern. |
Punkte für Ausbildung werden nach folgendem Schema vergeben:
Punkte | Beschreibung |
10 | Abgeschlossene, in der Regel zweijährige Berufsausbildung i. S. des BBiG. |
13 | Abgeschlossene, in der Regel drei- bis dreieinhalbjährige Berufsausbildung i. S. des BBiG. |
16 | Abgeschlossene Berufsausbildung i. S. des BBiG und eine darauf aufbauende abgeschlossene, in der Regel einjährige Vollzeit-Fachausbildung (z. B. Meister-Ausbildung IHK). |
19 | Abgeschlossene Berufsausbildung i. S. des BBiG und eine darauf aufbauende abgeschlossene, in der Regel zweijährige Vollzeit-Fachausbildung (z. B. staatlich geprüfter Techniker). |
24 | Abgeschlossenes Fachhochschulstudium. |
29 | Abgeschlossenes Universitätsstudium. |
Zusätzlich wird Berufserfahrung wie folgt berücksichtigt:
Punkte | Beschreibung |
1 | bis zu einem Jahr |
3 | mehr als 1 Jahr bis zu 2 Jahren |
5 | mehr als 2 Jahre bis zu 3 Jahren |
8 | mehr als 3 Jahre bis zu 5 Jahren 8 |
10 | mehr als 5 Jahre |
Punkte werden nach folgendem Schema vergeben:
Punkte | Beschreibung |
1 | Einfache Aufgaben, die eine leicht zu erfassende Aufnahme und Verarbeitung von Informationen erfordern. |
3 | Aufgaben, die eine schwerer zu erfassende Aufnahme und Verarbeitung von Informationen erfordern oder Aufgaben, die es erfordern, standardisierte Lösungswege anzuwenden. |
5 | Aufgaben, die eine schwierige Erfassung und Verarbeitung von Informationen erfordern oder Aufgaben, die es erfordern, aus bekannten Lösungsmustern zutreffende Lösungswege auszuwählen und anzuwenden. |
8 | Umfangreiche Aufgaben, die es erfordern, bekannte Lösungsmuster zu kombinieren. |
12 | Problemstellungen, die es erfordern, bekannte Lösungsmuster weiterzuentwickeln. |
16 | Neuartige Problemstellungen, die es erfordern, neue Lösungsmuster zu entwickeln. |
20 | Neue komplexe Problemstellungen, die innovatives Denken erfordern; längerfristige Entwicklungstrends sind zu berücksichtigen. |
Punkte werden nach folgendem Schema vergeben:
Punkte | Beschreibung |
1 | Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach Anweisungen. |
3 | Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach Anweisungen mit geringem Handlungsspielraum bei einzelnen Arbeitsverrichtungen (einzelne Arbeitsstufen innerhalb einer Teilaufgabe). |
5 | Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach Anweisungen mit Handlungsspielraum bei einzelnen Teilaufgaben (Teil eines Gesamtauftrages oder Arbeitsablaufes). |
7 | Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach Anweisungen mit Handlungsspielraum innerhalb der Arbeitsaufgabe. |
9 | Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach allgemeinen Anweisungen mit erweitertem Handlungsspielraum innerhalb der Arbeitsaufgabe. Alternative Handlungswege bzw. Möglichkeiten sind gegeben. |
11 | Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach Zielvorgaben mit Handlungsspielraum für ein Aufgabengebiet. Zur Aufgabendurchführung ist der selbstständige Einsatz bekannter Methoden und Hilfsmittel erforderlich. |
14 | Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach Zielvorgaben mit erweitertem Handlungsspielraum für ein komplexes Aufgabengebiet. |
17 | Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach allgemeinen Zielen mit weitgehendem Handlungsspielraum für ein umfangreiches Aufgabengebiet. |
Punkte werden nach folgendem Schema vergeben:
Punkte | Beschreibung |
1 | Informationseinholung und -weitergabe zur Erledigung der Arbeitsaufgabe (z. B. Auftrag entgegennehmen und abmelden, auftretende Abweichungen melden). |
3 | Abstimmung in routinemäßigen Einzelfragen in direktem Zusammenhang mit der Arbeitsaufgabe (z. B. auftretende Abweichungen durchsprechen und abstimmen). |
5 | Abstimmung über routinemäßige Einzelfragen hinaus bei häufig unterschiedlichen Voraussetzungen in direktem Zusammenhang mit der Arbeitsaufgabe (z. B. auftretende Abweichungen klären). |
7 | Abstimmung und Koordinierung im Rahmen des übertragenen Aufgabenkomplexes bei gleicher Gesamtzielsetzung. Unterschiedliche Interessenlagen treten auf. |
10 | Interessenvertretung für den übertragenen Aufgabenkomplex gegenüber Anderen bei unterschiedlichen Zielsetzungen (z. B. Gespräche Einkäufer mit Lieferant). |
13 | Verhandlungen von funktionsübergreifender Bedeutung mit Anderen bei unterschiedlichen Zielsetzungen. |
Punkte werden nach folgendem Schema vergeben. Bei Aufgaben ohne Mitarbeiterführung wird diese Kategorie nicht berücksichtigt (= 0 Punkte).
Punkte | Beschreibung |
2 | Erteilen von Anweisungen unter konstanten und überschaubaren Rahmenbedingungen und Zielen. |
3 | Erläuterung der Ziele und Abklärung der Aufgabenstellung mit Anhörung der Mitarbeiter. Sich ändernde Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen sind nach Art und Umfang überschaubar. |
4 | Erreichung eines gemeinsamen Aufgabenverständnisses zur Zielerreichung, auch bei teilweise unterschiedlicher Interessenlage. Sich ändernde Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen sind abschätzbar. |
5 | Gemeinsame Entwicklung von aufgaben- / bereichsbezogenen sowie individuellen Zielen bei teilweise unterschiedlicher Interessenlage. Sich ändernde Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen sind schwerer abschätzbar. |
7 | Gemeinsame, auf persönliche Überzeugung der Mitarbeiter ausgerichtete Entwicklung und Ausgestaltung von aufgaben- / bereichsbezogenen sowie individuellen Zielen, bei häufig unterschiedlichen Interessenlagen, mit eigenen und/oder anderen Mitarbeitern. Sich ändernde Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen sind schwer abschätzbar, funktions und / oder bereichsübergreifend. |
Die Einteilung der Arbeitsaufgabe in Bayern wird in folgender Tabelle dargestellt. Die notwendigen Qualifikationen können in einigen Entgeltgruppen auch durch "Umwege" erlangt werden. Diese werden in einer zweiten Tabelle dargestellt.
Entgelt- gruppe |
Qualifikation | Handlungsspielraum |
1 | Kurze Unterweisung | Nicht relevant |
2 | Anlernen | Nicht relevant |
3 | Anlernen etwa 6 Wochen | Arbeitsaufgabe für die Ablauf und Ausführung weitgehend festgelegt sind. |
4 | Anlernen + zusätzliche aufgabenbezogene Qualifikation | Arbeitsaufgabe für die Ablauf und Ausführung weitgehend festgelegt sind. |
4c | Einschlägige 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung | Nicht relevant |
5 | Einschlägige mindestens 3-jährige abgeschlossene Berufsausbildung | Entscheidungen bei der Arbeitsausführung |
6 | Einschlägige mindestens 3-jährige abgeschlossene Berufsausbildung + fachspezifische Zusatzqualifikation | Nicht relevant |
7 | Meister / Fachwirt | Nicht relevant |
8 | Techniker / Betriebswirt | Nicht relevant |
9 | Bis zu 4-jähriges Regel-Studium (FH) | Entscheidungs- und Dispositionsspielraum im Rahmen der Aufgabenstellung |
10 | Mehr als 4-jähriges Regel-Studium (UNI) | nicht relevant |
11 | Mehr als 4-jähriges Regel-Studium + fachspezifische Zusatzqualifikation | Entscheidungen bezüglich eigener Aufgabenstellung, Arbeitnehmer entscheidet nicht selbst über seine Arbeitsaufgabe. |
12 | Mehr als 4-jähriges Regel-Studium + erweiterte fachspezifische Zusatzqualifikation | nicht relevant |
Die notwendige Qualifikation kann in einigen Gruppen auch durch Umwege erlangt werden
Entgelt- gruppe |
Qualifikation | alternative Qualifikation |
5 | Einschlägige mindestens 3-jährige abgeschlossene Berufsausbildung. | Einschlägige 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung + längere zusätzliche fachspezifische Erfahrung. |
6 | Einschlägige mindestens 3-jährige abgeschlossene Berufsausbildung + fachspezifische Zusatzqualifikation | Einschlägige mind. 3-jährige Berufsausbildung + fachspezifische Zusatzqualifikation. Fachspezifische Zusatzqualifikation kann durch fachspezifische Erfahrung von etwa 15 Monaten ersetzt werden. |
7 | Meister / Fachwirt | Einschlägige mind. 3-jährige Berufsausbildung + erweiterte fachspezifische Zusatzqualifikation erweiterte fachspezifische Zusatzqualifikation kann durch mehrjährige, d. h. mind. 3-jährige fachspezifische Erfahrung ersetzt werden. |
8 | Techniker / Betriebswirt | Einschlägige mind. 3-jährige Berufsausbildung + umfangreiche fachspezifische Zusatzqualifikation oder Meister / Fachwirt + zusätzliche Aufgaben wie Führungsaufgaben und fachliche Verantwortung für unterstellte Mitarbeiter. |
9 | Bis zu 4-jähriges Regel-Studium (FH) | Einschlägige mind. 3-jährige Berufsausbildung + über Entgeltgruppe 8 hinausgehende Zusatzqualifikation. |
10 | Mehr als 4-jähriges Regel-Studium (UNI) | Einschlägige mind. 3-jährige Berufsausbildung + besonders umfangreiche fachspezifische Zusatzqualifikation. Weitere Alternative: bis zu 4-jähriges Studium + fachspezifische Erfahrung. |
11 | Mehr als 4-jähriges Regel-Studium + fachspezifische Zusatzqualifikation | Einschlägige mind. 3-jährige Berufsausbildung + qualifizierte Weiterbildung und umfangreiche fachspezifische Zusatzqualifikation. Weitere Alternative: bis zu 4-jähriges Studium + erweiterte fachspezifische Erfahrung. |
12 | Mehr als 4-jähriges Regel-Studium + erweiterte fachspezifische Zusatzqualifikation | Einschlägige mind. 3-jährige Berufsausbildung + qualifizierte Weiterbildung und besonders umfangreiche fachspezifische Zusatzqualifikation. Weitere Alternative: bis zu 4-jähriges Studium + umfangreiche fachspezifische Erfahrung. |
Die Einteilung der Arbeitsaufgabe in Berlin / Brandenburg wird in folgender Tabelle dargestellt.
Entgelt- gruppe |
Qualifikation | Handlungsspielraum |
1 | Tätigkeiten mit einer Unterweisungszeit von in der Regel 3 Tagen. | Ablauf und Ausführung der Tätigkeiten sind festgelegt. |
2 | Tätigkeiten mit einer Unterweisungszeit von bis zu 4 Wochen. | Ablauf und Ausführung der Tätigkeiten sind weitgehend festgelegt. |
3 | Tätigkeiten, zu deren Ausführung ein fachspezifisches systematisches Anlernen von in der Regel mehr als 4 Wochen erforderlich ist. | Ablauf und Ausführung der Tätigkeiten sind im wesentlichen festgelegt. |
4 | Tätigkeiten, zu deren Ausführung eine abgeschlossene fachspezifische
mindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein entsprechendes fachspezifisches systematisches Anlernen und zusätzliche Berufserfahrung erforderlich sind. |
Ablauf und Ausführung der Tätigkeiten sind in Teilen festgelegt. |
5 | Aufgaben, zu deren Erledigung eine abgeschlossene fachspezifische
mindestens dreijährige Berufsausbildung oder eine abgeschlossene fachspezifische mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung erforderlich sind. |
Ablauf und Ausführung der Aufgaben erfolgen im Rahmen allgemeiner Anweisungen mit Handlungsspielraum innerhalb der Aufgaben. |
6 | Aufgaben, zu deren Erledigung eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung und entweder eine mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung oder eine fachspezifische Weiterbildung erforderlich sind. Diese Kenntnisse und Fertigkeiten können auch durch eine abgeschlossene mindestens dreijährige artverwandte Berufsausbildung und mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung und eine fachspezifische Weiterbildung oder auf anderem Wege erworben werden. | Ablauf und Ausführung der verschiedenartigen Aufgaben erfolgen im Rahmen allgemeiner Anweisungen mit Handlungsspielraum innerhalb der verschiedenartigen Aufgaben. |
7 | Aufgaben, zu deren Erledigung eine abgeschlossene fachspezifische
mindestens dreijährige Berufsausbildung und eine langjährige
fachspezifische Berufserfahrung oder eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung und eine mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung sowie eine fachspezifische Weiterbildung erforderlich sind. |
Ablauf und Ausführung der schwierigen Aufgaben erfolgen im Rahmen allgemeiner Anweisungen mit erweitertem Handlungsspielraum. |
8 | Fachübergreifende Aufgaben, zu deren Erledigung eine abgeschlossene
fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung
und eine lanjäghrige fachspezifische Berufserfahrung oder eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung und eine mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung sowie eine fachspezifische Weiterbildung. |
Die Ausführung der fachübergreifenden Aufgaben erfolgt im Rahmen allgemeiner Anweisungen mit erweitertem Handlungsspielraum. |
9 | Fachübergreifende Aufgaben, zu deren Erledigung eine
abgeschlossene fachbezogene mindestens zweijährige Fachschulausbildung
(z.B. Meister/ Techniker/Betriebswirt) oder eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung und eine langjährige fachspezifische Berufserfahrung sowie eine fachspezifische Weiterbildung. |
Die Ausführung der fachübergreifenden Aufgaben erfolgt im Rahmen allgemeiner Richtlinien mit entsprechend erweitertem Handlungsspielraum. |
10 | Abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine abgeschlossene fachspezifische mindestens zweijährige Fachschulausbildung sowie eine mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung oder eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung und eine langjährige fachspezifische Berufserfahrung sowie Fach- und Spezialkenntnisse erforderlich sind. |
Die Ausführung der fachübergreifenden Aufgaben erfolgt im Rahmen allgemeiner Richtlinien mit weitgehendem Handlungsspielraum. |
11 |
Aufgabenstellungen, zu deren Bearbeitung eine abgeschlossene Hochschulausbildung und
entweder mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung oder Fach- und
Spezialkenntnisse oder eine abgeschlossene fachbezogene mindestens zweijährige Fachschulausbildung sowie eine langjährige fachspezifische Berufserfahrung erforderlich sind. | Die Aufgabenstellungen werden im Rahmen allgemeiner Richtlinien mit weit gehendem Handlungsspielraum bearbeitet. |
12 |
Aufgabenstellungen, zu deren Bearbeitung eine abgeschlossene Hochschulausbildung und
langjährige fachspezifische Berufserfahrung oder eine abgeschlossene fachbezogene mindestens zweijährige Fachschulausbildung sowie eine langjährige fachspezifische Berufserfahrung und Fach- und Spezialkenntnisse erforderlich sind. | Die Aufgabenstellungen werden nach Zielvorgaben bearbeitet. |
13 | Aufgabenstellungen, zu deren Bearbeitung eine abgeschlossene Hochschulausbildung und langjährige umfangreiche fachspezifische Berufserfahrung sowie Fach- und Spezialkenntnisse in unterschiedlichen Aufgaben erforderlich sind. | Die Aufgabenstellungen werden nach allgemeinen Zielen bearbeitet. |
Die Einteilung der Arbeitsaufgabe in Hamburg / Unterweser wird in folgender Tabelle dargestellt.
Entgelt- gruppe |
Qualifikation | Handlungsspielraum |
1 | Auszubildende | |
2 | Erforderlich sind Arbeits- oder Materialkenntnisse oder Geschicklichkeit bei der Arbeitsausführung, die durch eine zweckgerichtete Einarbeitung und Übung von bis zu vier Wochen erlernt werden. Berufliche Vorbildung ist nicht erforderlich. | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung im Einzelnen festgelegt sind. |
3 | Erforderlich sind Arbeits- oder Materialkenntnisse oder besondere Geschicklichkeit bei der Arbeitsausführung, wie sie in der Regel durch ein systematisches Anlernen von mehr als vier Wochen Dauer erworben werden. Berufliche Vorbildung ist nicht erforderlich. | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung weitgehend festgelegt sind. |
4 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine
mindestens zweijährige fachspezifische Ausbildung oder durch eine abgeschlossene dreijährige fachfremde Berufsausbildung erworben werden, oder auf einem anderen Wege erworben wurden. |
Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung teilweise festgelegt sind. |
5 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine
abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung oder durch eine abgeschlossene fachfremde Berufsausbildung und eine mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung erworben werden |
Sachbearbeitende Aufgaben und/oder Facharbeiten, deren Erledigung weitgehend vorgegeben ist. |
6 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch
eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung und eine
mehrjährige Berufserfahrung oder durch eine abgeschlossene fachfremde Berufsausbildung und eine mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung sowie zusätzliche spezielle Weiterbildung erworben werden. |
Schwierige sachbearbeitende Aufgaben und/oder schwierige Facharbeiten, deren Erledigung überwiegend vorgegeben ist. |
7 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung sowie zusätzliche spezielle Weiterbildung erworben werden | Umfassende sachbearbeitende Aufgaben und/oder umfassende Facharbeiten innerhalb des Fachgebietes, deren Erledigung teilweise vorgegeben ist. |
8 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene
zweijährige Fachschulausbildung oder durch eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung und eine langjährige Berufserfahrung sowie eine zusätzliche spezielle Weiterbildung erworben werden. |
Fachgebietsübergreifende Aufgabengebiete, deren Erledigung im Rahmen von bestimmten Richtlinien erfolgt. |
9 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder durch eine abgeschlossene zweijährige Fachschulausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung sowie eine zusätzliche spezielle Weiterbildung erworben werden. |
Komplexe Aufgabengebiete im Rahmen von Richtlinien. |
10 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene Hochschulausbildung erworben werden. | Aufgabenbereiche im Rahmen von allgemeinen Richtlinien. |
11 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene Hochschulausbildung und eine langjährige fachspezifische Berufserfahrung sowie gegebenenfalls eine entsprechende Fortbildung erworben werden. | Komplexe Aufgabenbereiche - teilweise nach allgemeinen Richtlinien. |
12 |
Aufgabenstellungen, zu deren Bearbeitung eine abgeschlossene Hochschulausbildung und
langjährige fachspezifische Berufserfahrung oder eine abgeschlossene fachbezogene mindestens zweijährige Fachschulausbildung sowie eine langjährige fachspezifische Berufserfahrung und Fach- und Spezialkenntnisse erforderlich sind. | Die Aufgabenstellungen werden nach Zielvorgaben bearbeitet. |
13 | Aufgabenstellungen, zu deren Bearbeitung eine abgeschlossene Hochschulausbildung und langjährige umfangreiche fachspezifische Berufserfahrung sowie Fach- und Spezialkenntnisse in unterschiedlichen Aufgaben erforderlich sind. | Die Aufgabenstellungen werden nach allgemeinen Zielen bearbeitet. |
Bei Neueinstellungen und bei der Übernahme von Ausgebildeten werden die Beschäftigten in die Grundstufe eingruppiert. Die Wartezeit auf die Hauptstufe beträgt bei EG 2 - 4 1/2 Jahr, bei EG 5 - 8 1 Jahr und bei EG 9 - 11 2 Jahre. Bei Umgruppierungen werden die Beschäftigten in der Regel in der Hauptstufe eingruppiert.
Die Voraussetzungen für die Zusatzstufen sind erfüllt, wenn die übertragene Arbeit zusätzlich Anforderungen an die Flexibilität und/oder Verantwortung und/oder Kooperation der Beschäftigten in einem Maße stellt, das oberhalb des allgemeinen Anforderungsniveaus der Hauptstufe, aber unterhalb der nächsten Gruppe liegt.
Die Einteilung der Arbeitsaufgabe in Hessen wird in folgender Tabelle dargestellt.
Entgelt- gruppe |
Qualifikation | Handlungsspielraum |
1 | Einfache Tätigkeiten - Einarbeitung von bis zu 4 Wochen | |
2 | Anlernen von bis zu 6 Monaten | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung weitgehend festgelegt sind. |
3 | Anlernen von mehr als 6 Monaten | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung überwiegend festgelegt sind. |
4 | mindestens 2-jährige fachspezifische Ausbildung | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung teilweise festgelegt sind. |
5 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung | Sachbearbeitende Aufgaben und / oder Facharbeiten, deren Erledigung weitgehend festgelegt sind. |
6 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung | Schwierige sachbearbeitende Aufgaben und / oder schwierige Facharbeiten, deren Erledigung überwiegend festgelegt sind. |
7 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung und entweder mindestens 2-jährige Fachausbildung oder langjährige Berufserfahrung | Umfassende sachbearbeitende Aufgaben und / oder besonders schwierige und hochwertige Facharbeiten, deren Erledigung teilweise festgelegt sind. |
8 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung, mindestens 2-jährige Fachausbildung und langjährige Berufserfahrung | Ein Aufgabengebiet, das im Rahmen von bestimmten Richtlinien erledigt wird oder hochwertigste Facharbeiten, die hohes Dispositionsvermögen und umfassende Verantwortung erfordern. |
9 | Mindestens 4-jähriges Hochschulstudium oder mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung, mindestens 2-jährige Fachausbildung, langjährige Berufserfahrung und zusätzliche Weiterbildung |
Ein erweitertes Aufgabengebiet, das im Rahmen von Richtlinien erledigt wird. |
10 | Mindestens 4-jähriges Hochschulstudium und mehrjährige spezifische Berufserfahrung | Ein Aufgabenbereich, der im Rahmen von allgemeinen Richtlinien erledigt wird. |
11 | 4-jähriges Hochschulstudium und mehrjährige spezifische Berufserfahrung | Ein erweiterter Aufgabenbereich, der teilweise im Rahmen von allgemeinen Richtlinien erledigt wird. |
Die Arbeitsaufgabe wird nach den folgenden Merkmalen bewertet
Diese Kategorien werden mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktzahl wird den 17 Entgeltgruppen gemäß folgender Tabelle zugordnet.Entgeltgruppe | Gesamtpunktzahl |
1 | 10 - 15 |
2 | 16 - 21 |
3 | 22 - 28 |
4 | 29 - 35 |
5 | 36 - 43 |
6 | 44 - 54 |
7 | 55 - 68 |
8 | 69 - 77 |
9 | 78 - 88 |
10 | 89 - 101 |
11 | 102 - 112 |
12 | 113 - 128 |
13 | 129 - 142 |
14 | 143 - 170 |
Es folgen die Punktewerte in den einzelnen Kategorien.
Die Kategorie Können teilt sich ein zwei Bereiche auf: Arbeitskenntnisse (= Anlernen) und Fachkenntnisse (= Ausbildung) / Erfahrung. Bei Arbeitsanforderungen, die eine Ausbildung voraussetzen, wird auch notwendige Berufserfahrung berücksichtigt.
Punkte werden nach folgendem Schema vergeben:
Punkte | Beschreibung |
6 | Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen von bis zu 1 Woche erworben wird. |
12 | Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen von weniger als 4 Wochen erworben wird. |
18 | Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 4 Wochen erworben wird. |
25 | Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 3 Monaten erworben wird. |
32 | Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 6 Monaten erworben wird. |
40 | Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 1 Jahr erworben wird. |
Punkte für Fachkenntnisse (= Ausbildung) werden nach folgendem Schema vergeben:
Punkte | Beschreibung |
48 | Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d.R durch eine abgeschlossene Ausbildung von mindestens 2-jähriger Regelausbildungsdauer erworben wird. |
58 | Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d.R durch eine abgeschlossene Ausbildung von mindestens 3-jähriger Regelausbildungsdauer erworben wird. |
69 | Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d.R durch eine abgeschlossene Ausbildung und durch eine zusätzliche 1-jährige Fachausbildung erworben wird. |
81 | Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d.R durch eine abgeschlossene Ausbildung und durch eine zusätzliche 2-jährige Fachausbildung erworben wird. |
94 | Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d.R durch eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung erworben wird. |
108 | Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d.R durch eine abgeschlossene Universitätsausbildung erworben wird. |
Zusätzlich wird Berufserfahrung wie folgt berücksichtigt:
Punkte | Beschreibung |
6 | Arbeitsaufgaben, die zusätzlich zu den Fachkenntnissen Berufserfahrung von mindestens 1 Jahr bis zu 3 Jahren erfordern. |
12 | Arbeitsaufgaben, die zusätzlich zu den Fachkenntnissen Berufserfahrung von mehr als 3 Jahren erfordern. |
Punkte werden nach folgendem Schema vergeben:
Punkte | Beschreibung |
2 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe ist im Einzelnen vorgegeben. |
10 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe ist weitgehend vorgegeben. |
18 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe ist teilweise vorgegeben. |
30 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe erfolgt überwiegend ohne Vorgaben weitgehend selbstständig. |
40 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe erfolgt weitgehend ohne Vorgaben selbstständig. |
Punkte werden nach folgendem Schema vergeben:
Punkte | Beschreibung |
2 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe erfordert kaum Kommunikation und Zusammenarbeit. |
4 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe erfordert regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit. |
10 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe erfordert regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit sowie gelegentliche Abstimmung. |
15 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe erfordert regelmäßige Kommunikation, Zusammenarbeit und Abstimmung. |
20 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe erfordert in hohem Maße Kommunikation, Zusammenarbeit und Abstimmung. |
Punkte werden nach folgendem Schema vergeben:
Punkte | Beschreibung |
0 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe erfordert kein Führen. |
5 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe erfordert, Beschäftigte fachlich anzuweisen, anzuleiten und zu unterstützen. |
10 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe erfordert, Beschäftigte zur Zielerreichung zweckmäßig einzusetzen, zu unterstützen, zu fördern und zu motivieren. |
20 | Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe erfordert, Ziele zu entwickeln und die Beschäftigten zweckmäßig zur Zielerreichung einzusetzen, zu unterstützen, zu fördern und zu motivieren. |
Die Einteilung der Arbeitsaufgabe wird in folgender Tabelle dargestellt.
Entgelt- gruppe |
Qualifikation | Handlungsspielraum |
1 | Einfache Tätigkeiten - Einarbeitung von bis zu 4 Wochen | |
2 | Anlernen von bis zu 6 Monaten | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung weitgehend festgelegt sind. |
3 | Anlernen von mehr als 6 Monaten | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung überwiegend festgelegt sind. |
4 | mindestens 2-jährige fachspezifische Ausbildung | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung teilweise festgelegt sind. |
5 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung | Sachbearbeitende Aufgaben und / oder Facharbeiten, deren Erledigung weitgehend festgelegt sind. |
6 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung | Schwierige sachbearbeitende Aufgaben und / oder schwierige Facharbeiten, deren Erledigung überwiegend festgelegt sind. |
7 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung und entweder mindestens 2-jährige Fachausbildung oder langjährige Berufserfahrung | Umfassende sachbearbeitende Aufgaben und / oder besonders schwierige und hochwertige Facharbeiten, deren Erledigung teilweise festgelegt sind. |
8 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung, mindestens 2-jährige Fachausbildung und langjährige Berufserfahrung | Ein Aufgabengebiet, das im Rahmen von bestimmten Richtlinien erledigt wird oder hochwertigste Facharbeiten, die hohes Dispositionsvermögen und umfassende Verantwortung erfordern. |
9 | Mindestens 4-jähriges Hochschulstudium oder mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung, mindestens 2-jährige Fachausbildung, langjährige Berufserfahrung und zusätzliche Weiterbildung |
Ein erweitertes Aufgabengebiet, das im Rahmen von Richtlinien erledigt wird. |
10 | Mindestens 4-jähriges Hochschulstudium und mehrjährige spezifische Berufserfahrung | Ein Aufgabenbereich, der im Rahmen von allgemeinen Richtlinien erledigt wird. |
11 | 4-jähriges Hochschulstudium und mehrjährige spezifische Berufserfahrung | Ein erweiterter Aufgabenbereich, der teilweise im Rahmen von allgemeinen Richtlinien erledigt wird. |
Die Einteilung der Arbeitsaufgabe wird in folgender Tabelle dargestellt.
Entgelt- gruppe |
Qualifikation | Handlungsspielraum |
1 | Einfache Tätigkeiten - Einarbeitung von bis zu 4 Wochen | |
2 | Anlernen von bis zu 6 Monaten | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung weitgehend festgelegt sind. |
3 | Anlernen von mehr als 6 Monaten | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung überwiegend festgelegt sind. |
4 | mindestens 2-jährige fachspezifische Ausbildung | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung teilweise festgelegt sind. |
5 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung | Sachbearbeitende Aufgaben und / oder Facharbeiten, deren Erledigung weitgehend festgelegt sind. |
6 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung | Schwierige sachbearbeitende Aufgaben und / oder schwierige Facharbeiten, deren Erledigung überwiegend festgelegt sind. |
7 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung und entweder mindestens 2-jährige Fachausbildung oder langjährige Berufserfahrung | Umfassende sachbearbeitende Aufgaben und / oder besonders schwierige und hochwertige Facharbeiten, deren Erledigung teilweise festgelegt sind. |
8 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung, mindestens 2-jährige Fachausbildung und langjährige Berufserfahrung | Ein Aufgabengebiet, das im Rahmen von bestimmten Richtlinien erledigt wird oder hochwertigste Facharbeiten, die hohes Dispositionsvermögen und umfassende Verantwortung erfordern. |
9 | Mindestens 4-jähriges Hochschulstudium oder mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung, mindestens 2-jährige Fachausbildung, langjährige Berufserfahrung und zusätzliche Weiterbildung |
Ein erweitertes Aufgabengebiet, das im Rahmen von Richtlinien erledigt wird. |
10 | Mindestens 4-jähriges Hochschulstudium und mehrjährige spezifische Berufserfahrung | Ein Aufgabenbereich, der im Rahmen von allgemeinen Richtlinien erledigt wird. |
11 | 4-jähriges Hochschulstudium und mehrjährige spezifische Berufserfahrung | Ein erweiterter Aufgabenbereich, der teilweise im Rahmen von allgemeinen Richtlinien erledigt wird. |
Die Einteilung der Arbeitsaufgabe wird in folgender Tabelle dargestellt.
Entgelt- gruppe |
Qualifikation | Handlungsspielraum |
1 | Einfache Tätigkeiten - Einarbeitung von bis zu 4 Wochen | |
2 | Anlernen von bis zu 6 Monaten | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung weitgehend festgelegt sind. |
3 | Anlernen von mehr als 6 Monaten | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung überwiegend festgelegt sind. |
4 | mindestens 2-jährige fachspezifische Ausbildung | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung teilweise festgelegt sind. |
5 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung | Sachbearbeitende Aufgaben und / oder Facharbeiten, deren Erledigung weitgehend festgelegt sind. |
6 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung | Schwierige sachbearbeitende Aufgaben und / oder schwierige Facharbeiten, deren Erledigung überwiegend festgelegt sind. |
7 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung und entweder mindestens 2-jährige Fachausbildung oder langjährige Berufserfahrung | Umfassende sachbearbeitende Aufgaben und / oder besonders schwierige und hochwertige Facharbeiten, deren Erledigung teilweise festgelegt sind. |
8 | mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung, mindestens 2-jährige Fachausbildung und langjährige Berufserfahrung | Ein Aufgabengebiet, das im Rahmen von bestimmten Richtlinien erledigt wird oder hochwertigste Facharbeiten, die hohes Dispositionsvermögen und umfassende Verantwortung erfordern. |
9 | Mindestens 4-jähriges Hochschulstudium oder mindestens 3-jährige fachspezifische Ausbildung, mindestens 2-jährige Fachausbildung, langjährige Berufserfahrung und zusätzliche Weiterbildung |
Ein erweitertes Aufgabengebiet, das im Rahmen von Richtlinien erledigt wird. |
10 | Mindestens 4-jähriges Hochschulstudium und mehrjährige spezifische Berufserfahrung | Ein Aufgabenbereich, der im Rahmen von allgemeinen Richtlinien erledigt wird. |
11 | 4-jähriges Hochschulstudium und mehrjährige spezifische Berufserfahrung | Ein erweiterter Aufgabenbereich, der teilweise im Rahmen von allgemeinen Richtlinien erledigt wird. |
Die Arbeitsaufgabe wird wie folgt bewertet.
Entgelt- gruppe |
Art / Umfang | Erledigung / Rahmen | Ausbildung |
1 | einfache Tätigkeit | fest | Einarbeitung, Übung bis 4 Wochen |
2 | Tätigkeit | weitgehend fest | systematisches Anlernen bis 6 Monaten |
3 | Tätigkeit | überwiegend fest | systematisches Anlernen über 6 Monaten |
4 | Tätigkeit | teilweise fest | 2-Jährige Berufsausbildung |
5 | Facharbeit | weitgehend fest | 3-Jährige Berufsausbildung |
6 | schwierige Facharbeit | überwiegend fest | 3-Jährige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung |
7 | hochwertige Facharbeit | teilweise fest | 3-Jährige Berufsausbildung und entweder langjährige Berufserfahrung oder mehrjährige Berufserfahrung und eine 1-Jährige Weiterbildung |
8 | Aufgabengebiet / hochwertigste Facharbeit | bestimmte Richtlinien und umfassende Verantwortung | 3-Jährige Berufsausbildung und 2-Jährige Fachausbildung oder 3-Jähriges Hochschulstudium |
9 | erweitertes Aufgabengebiet | überwiegend bestimmte Richtlinien | 3-Jährige Berufsausbildung, langjährige Berufserfahrung und 2-Jährige Fachausbildung oder 3-Jähriges Hochschulstudium und langjährige Berufserfahrung |
10 | umfassendes Aufgabengebiet | teilweise bestimmte Richtlinien | 4-Jähriges Hochschulstudium |
11 | Aufgabenbereich | allgemeine Richtlinien | 4-Jähriges Hochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung |
12 | erweiterter Aufgabenbereich | teilweise allgemeine Richtlinien | 4-Jähriges Hochschulstudium und langjährige Berufserfahrung |
Für die Zusatzstufen muss die Arbeitsaufgabe eine tätigkeitsübergreifende Qualifikation (nur EG 1 - 3), zusätzliche Qualifikation (nur EG 4 - 9), dispositive Aufgaben (nur EG 4 - 6), Anleitung und Führung (nur EG 7 - 8), oder verantwortliche Anleitung und Führung mit Weisungsbefugnis (nur EG 10-12) vorliegen.
Die Arbeitsaufgabe wird nach den folgenden Merkmalen bewertet.
Entgelt- gruppe |
Definition | Voraussetzung Zusatzstufe |
1 | Einfache Tätigkeiten, die nach einer zweckgerichteten Einarbeitung und Übung von bis zu 4 Wochen verrichtet werden können. | Zusätzlich eine tätigkeitsübergreifende Qualifikation |
2 | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung weitgehend festgelegt sind. Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch ein systematisches Anlernen von bis zu 6 Monaten erworben werden. | Zusätzlich eine tätigkeitsübergreifende Qualifikation |
3 | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung überwiegend festgelegt sind. Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch ein systematisches Anlernen von mehr als 6 Monaten erworben werden. | Zusätzlich eine tätigkeitsübergreifende Qualifikation |
4 | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung teilweise festgelegt sind. Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine mindestens 2- jährige fachspezifische Ausbildung erworben werden. | Zusätzlich dispositive Aufgaben und/oder Aufgaben der
Anleitung und Führung von Beschäftigten oder zusätzliche Tätigkeiten, die wesentlich über die Anforderungen der Entgeltgruppe E 4 hinausgehen und deshalb eine zusätzliche Qualifikation erfordern |
5 | Sachbearbeitende Aufgaben und / oder Facharbeiten, deren Erledigung weitgehend festgelegt sind. Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene mindestens 3-jährige fachspezifische Berufsausbildung erworben werden. | Zusätzlich dispositive Aufgaben und / oder Aufgaben der Anleitung und Führung von Beschäftigten oder zusätzliche Tätigkeiten, die wesentlich über die Anforderungen der Entgeltgruppe E 5 hinausgehen und deshalb eine zusätzliche Qualifikation erfordern |
6 | Schwierige sachbearbeitende Aufgaben und / oder schwierige Facharbeiten, deren Erledigung überwiegend festgelegt sind. Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene mindestens 3-jährige fachspezifische Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben werden. | Zusätzlich dispositive Aufgaben und / oder Aufgaben der Anleitung und Führung von Beschäftigten oder zusätzliche Tätigkeiten, die wesentlich über die Anforderungen der Entgeltgruppe E 6 hinausgehen und deshalb eine zusätzliche Qualifikation erfordern |
7 | Umfassende sachbearbeitende Aufgaben und / oder besonders schwierige und hochwertige Facharbeiten, deren Erledigung teilweise festgelegt sind. Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene mindestens 3-jährige fachspezifische Berufsausbildung und eine mindestens 2-jährige Fachausbildung oder zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch langjährige Berufserfahrung erworben werden. | Zusätzlich Aufgaben der Anleitung und Führung von
Beschäftigten. oder zusätzliche Tätigkeiten, die wesentlich über die Anforderungen der Entgeltgruppe E 7 hinausgehen und deshalb eine zusätzliche Qualifikation erfordern. |
8 | Ein Aufgabengebiet, das im Rahmen von bestimmten Richtlinien erledigt wird oder hochwertigste Facharbeiten, die hohes Dispositionsvermögen und umfassende Verantwortung erfordern. Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene mindestens 3-jährige fachspezifische Berufsausbildung und eine mindestens 2-jährige Fachausbildung erworben werden sowie zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch langjährige Berufserfahrung erworben werden. | Zusätzlich Aufgaben der Anleitung und Führung von
Beschäftigten. oder zusätzliche Tätigkeiten, die wesentlich über die Anforderungen der Entgeltgruppe E 8 hinausgehen und deshalb eine zusätzliche Qualifikation erfordern. |
9 | Ein erweitertes Aufgabengebiet, das im Rahmen von Richtlinien erledigt wird. Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie durch den Abschluss einer mindestens 4-jährigen Hochschulausbildung erworben werden. Diese Kenntnisse und Fertigkeiten können auch durch eine abgeschlossene mindestens 3- jährige fachspezifische Berufsausbildung und eine mindestens 2-jährige Fachausbildung und eine langjährige Berufserfahrung sowie eine zusätzliche spezielle Weiterbildung erworben werden. | Zusätzlich Aufgaben der Anleitung und Führung von
Beschäftigten. oder zusätzliche Tätigkeiten, die wesentlich über die Anforderungen der Entgeltgruppe E 9 hinausgehen und deshalb eine zusätzliche Qualifikation erfordern. |
10 | Ein Aufgabenbereich, der im Rahmen von allgemeinen Richtlinien erledigt wird. Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie durch den Abschluss einer mindestens 4-jährigen Hochschulausbildung erworben werden und Fachkenntnisse durch mehrjährige spezifische Berufserfahrung. | verantwortliche Anleitung und Führung von Beschäftigten, die auch die Weisungsbefugnis einschließen |
11 | Ein erweiterter Aufgabenbereich, der teilweise im Rahmen von allgemeinen Richtlinien erledigt wird. Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie durch den Abschluss einer mindestens 4-jährigen Hochschulausbildung erworben werden sowie Fachkenntnisse und langjährige spezifische Berufserfahrung. | verantwortliche Anleitung und Führung von Beschäftigten, die auch die Weisungsbefugnis einschließen |
Die Einteilung der Arbeitsaufgabe wird in folgender Tabelle dargestellt.
Entgelt- gruppe |
Qualifikation | Handlungsspielraum |
1 | Auszubildende | |
2 | Erforderlich sind Arbeits- oder Materialkenntnisse oder Geschicklichkeit bei der Arbeitsausführung, die durch eine zweckgerichtete Einarbeitung und Übung von bis zu vier Wochen erlernt werden. Berufliche Vorbildung ist nicht erforderlich. | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung im Einzelnen festgelegt sind. |
3 | Erforderlich sind Arbeits- oder Materialkenntnisse oder besondere Geschicklichkeit bei der Arbeitsausführung, wie sie in der Regel durch ein systematisches Anlernen von mehr als vier Wochen Dauer erworben werden. Berufliche Vorbildung ist nicht erforderlich. | Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung weitgehend festgelegt sind. |
4 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine
mindestens zweijährige fachspezifische Ausbildung oder durch eine abgeschlossene dreijährige fachfremde Berufsausbildung erworben werden, oder auf einem anderen Wege erworben wurden. |
Tätigkeiten, deren Ablauf und Ausführung teilweise festgelegt sind. |
5 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine
abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung oder durch eine abgeschlossene fachfremde Berufsausbildung und eine mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung erworben werden |
Sachbearbeitende Aufgaben und/oder Facharbeiten, deren Erledigung weitgehend vorgegeben ist. |
6 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch
eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung und eine
mehrjährige Berufserfahrung oder durch eine abgeschlossene fachfremde Berufsausbildung und eine mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung sowie zusätzliche spezielle Weiterbildung erworben werden. |
Schwierige sachbearbeitende Aufgaben und/oder schwierige Facharbeiten, deren Erledigung überwiegend vorgegeben ist. |
7 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung sowie zusätzliche spezielle Weiterbildung erworben werden | Umfassende sachbearbeitende Aufgaben und/oder umfassende Facharbeiten innerhalb des Fachgebietes, deren Erledigung teilweise vorgegeben ist. |
8 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene
zweijährige Fachschulausbildung oder durch eine abgeschlossene fachspezifische mindestens dreijährige Berufsausbildung und eine langjährige Berufserfahrung sowie eine zusätzliche spezielle Weiterbildung erworben werden. |
Fachgebietsübergreifende Aufgabengebiete, deren Erledigung im Rahmen von bestimmten Richtlinien erfolgt. |
9 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder durch eine abgeschlossene zweijährige Fachschulausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung sowie eine zusätzliche spezielle Weiterbildung erworben werden. |
Komplexe Aufgabengebiete im Rahmen von Richtlinien. |
10 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene Hochschulausbildung erworben werden. | Aufgabenbereiche im Rahmen von allgemeinen Richtlinien. |
11 | Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene Hochschulausbildung und eine langjährige fachspezifische Berufserfahrung sowie gegebenenfalls eine entsprechende Fortbildung erworben werden. | Komplexe Aufgabenbereiche - teilweise nach allgemeinen Richtlinien. |
12 |
Aufgabenstellungen, zu deren Bearbeitung eine abgeschlossene Hochschulausbildung und
langjährige fachspezifische Berufserfahrung oder eine abgeschlossene fachbezogene mindestens zweijährige Fachschulausbildung sowie eine langjährige fachspezifische Berufserfahrung und Fach- und Spezialkenntnisse erforderlich sind. | Die Aufgabenstellungen werden nach Zielvorgaben bearbeitet. |
13 | Aufgabenstellungen, zu deren Bearbeitung eine abgeschlossene Hochschulausbildung und langjährige umfangreiche fachspezifische Berufserfahrung sowie Fach- und Spezialkenntnisse in unterschiedlichen Aufgaben erforderlich sind. | Die Aufgabenstellungen werden nach allgemeinen Zielen bearbeitet. |
Bei Neueinstellungen und bei der Übernahme von Ausgebildeten werden die Beschäftigten in die Grundstufe eingruppiert. Die Wartezeit auf die Hauptstufe beträgt bei EG 2 - 4 1/2 Jahr, bei EG 5 - 8 1 Jahr und bei EG 9 - 11 2 Jahre. Bei Umgruppierungen werden die Beschäftigten in der Regel in der Hauptstufe eingruppiert.
Die Voraussetzungen für die Zusatzstufen sind erfüllt, wenn die übertragene Arbeit zusätzlich Anforderungen an die Flexibilität und/oder Verantwortung und/oder Kooperation der Beschäftigten in einem Maße stellt, das oberhalb des allgemeinen Anforderungsniveaus der Hauptstufe, aber unterhalb der nächsten Gruppe liegt.
Die Arbeitsaufgabe wird wie folgt bewertet.
Entgelt- gruppe |
Art / Umfang | Erledigung / Rahmen | Ausbildung |
1 | einfache Tätigkeit | fest | Einarbeitung, Übung bis 4 Wochen |
2 | Tätigkeit | weitgehend fest | systematisches Anlernen bis 6 Monaten |
3 | Tätigkeit | überwiegend fest | systematisches Anlernen über 6 Monaten |
4 | Tätigkeit | teilweise fest | 2-Jährige Berufsausbildung |
5 | Facharbeit | weitgehend fest | 3-Jährige Berufsausbildung |
6 | schwierige Facharbeit | überwiegend fest | 3-Jährige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung |
7 | hochwertige Facharbeit | teilweise fest | 3-Jährige Berufsausbildung und entweder langjährige Berufserfahrung oder mehrjährige Berufserfahrung und eine 1-Jährige Weiterbildung |
8 | Aufgabengebiet / hochwertigste Facharbeit | bestimmte Richtlinien und umfassende Verantwortung | 3-Jährige Berufsausbildung und 2-Jährige Fachausbildung oder 3-Jähriges Hochschulstudium |
9 | erweitertes Aufgabengebiet | überwiegend bestimmte Richtlinien | 3-Jährige Berufsausbildung, langjährige Berufserfahrung und 2-Jährige Fachausbildung oder 3-Jähriges Hochschulstudium und langjährige Berufserfahrung |
10 | umfassendes Aufgabengebiet | teilweise bestimmte Richtlinien | 4-Jähriges Hochschulstudium |
11 | Aufgabenbereich | allgemeine Richtlinien | 4-Jähriges Hochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung |
12 | erweiterter Aufgabenbereich | teilweise allgemeine Richtlinien | 4-Jähriges Hochschulstudium und langjährige Berufserfahrung |
Für die Zusatzstufen muss die Arbeitsaufgabe eine tätigkeitsübergreifende Qualifikation (nur EG 1 - 3), zusätzliche Qualifikation (nur EG 4 - 9), dispositive Aufgaben (nur EG 4 - 6), Anleitung und Führung (nur EG 7 - 8), oder verantwortliche Anleitung und Führung mit Weisungsbefugnis (nur EG 10-12) vorliegen.