Urlaub

Grundsätzlich sieht der Tarifvertrag 30 Tage Urlaub vor. Ab einer Betriebszugehörigkeit von 25 Jahren erhält man einen zusätzlichen Urlaubstag.

Sonderurlaub

In den folgenden Fällen gibt es Sonderurlaub:

  • Bis zu 10 Tage bei Erkrankung des Kindes, wenn dies nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, eine andere im Haushalt des Beschäftigten lebende Person die Betreuung nicht übernehmen kann und das Kind noch nicht 14 ist.
  • 3 Tage beim Tode des Ehegatten
  • 2 Tage beim Tode eines Kindes/Elternteils
  • 2 Tage bei Heirat
  • 1 Tag beim Tode eines Schwiegerelternteils / Geschwister
  • 1 Tag bei Umzug
  • 1 Tag bei Hochzeit der Eltern oder der Kinder